AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.
Vertragsabschluss

Der Mietvertrag für das Ferienhaus 1000Berge ist verbindlich geschlossen, wenn das Ferienhaus über die Website 1000Berge.com gebucht und die Anzahlung geleistet wurde. Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der bei Buchung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2.
Mietpreis und Nebenkosten

Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Hausstrom, Heizung und Wasser) enthalten. Für die Nutzung von Bettwäsche und Handtüchern und deren Reinigung fallen zusätzlich 25 € pro Person und Aufenthalt an. Die Servicepauschale beinhaltet die Endreinigung sowie zusätzliche Verbrauchskosten (Wasser und Brennholz) für den Hot Tub sowie den Kamin.
Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises ist direkt nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter die Buchung stornieren. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

3.
Mietdauer und An- / Abreise

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Abreise und Übergabe sind bis spätestens 10.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können in Ausnahmefällen erfragt werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise oder nicht erfolgter oder verspäteter Anreise erfolgt grundsätzlich nicht. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

4.
Rücktritt

Grundsätzlich gilt deutsches Mietrecht. Dies bedeutet: Gebucht ist gebucht. Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich aus welchen Gründen (Ausnahme: Höhere Gewalt oder außerordentlich wichtiger Grund nach § 542 II BGB). Der Mieter ist von der Mietzahlung nicht entbunden, wenn er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Dies schließt Krankheit ein, ungeplante Ereignisse oder auch wenn eine
der anreisenden Personen verhindert ist. Wir empfehlen daher immer und dringend den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

Wir bieten unseren Gästen jedoch folgende freiwillige Stornoregelungen an:
• Bis 30 Tage vor Anreise: Umbuchung ohne Gebühr.
• Bis 14 Tage vor Anreise: Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Mietbetrages.
• Ab 13 Tage vor Anreise ist die Gesamtmiete zu bezahlen.
Der Vermieter verpflichtet sich, den stornierten Zeitraum schnellstmöglich wieder auf dem freien Markt anzubieten. Sollte eine komplette Vermietung oder eine Teilvermietung in der vorher gebuchten Zeit erfolgen, wird dies mit der Rechnungssumme des stornierenden Mieters verrechnet.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Ein generelles Widerrufsrecht besteht bei touristischen Leistungen nicht.

5.
Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

6.
Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Böden oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgußbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei den Fenstern ist darauf zu achten, diese beim Verlassen zu schließen. Tritt z.B. im Falle von starkem Regen oder Gewitter ein Wasserschaden auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Schäden oder grobe Verunreinigungen, die wir bis 24 Stunden nach Auszug feststellen, dem Mieter in Rechnung stellen. Fotodokumentationen fügen wir dann bei. Im Sinne des Mieters und der Nachweisbarkeit sollten bei Einzug und Übernahme der Unterkunft ebenfalls Fotos angefertigt werden.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

7.
Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

8.
Hausordnung

Die Hausordnung ist zu beachten und gilt mit Vertragsschluss als akzeptiert. Sie wird dem Mieter mit der Buchungsbestätigung zur Verfügung gestellt.

9.
Änderung des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

10.
Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Mietrecht mit deutschem Gerichtsstand Anwendung.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.